Hausregeln Pine Tree Chalet
Hausregeln
Die Reservierung bedeutet die Annahme der Bestimmungen dieser Hausordnung.
1. Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, sind verpflichtet, diese Hausordnung sowie die Vorschriften zur Sicherheits- und Brandschutzregelungen, Regeln der guten Nachbarschaft und ein Verhalten, das die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet, einzuhalten.
2. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Hausordnung kann als Grundlage für die Ablehnung oder die sofortige Beendigung des Mietvertrages für das Ferienhaus dienen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der vom Eigentümer des Objekts erhaltenen Beträge.
3. Vorläufige Reservierungen gelten 24 Stunden lang.
4. Eine verbindliche Reservierung erfolgt nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags für den Aufenthalt. Die Anzahlung ist auf das Konto Nr. 69 1050 1445 1000 0097 0285 8557 (Domki Górskie Anna Szewczyk) zu überweisen. Die Reservierung gilt als bestätigt, sobald die Anzahlung auf dem Konto eingegangen ist. Der Restbetrag von 70 % muss spätestens 3 Tage vor Beginn der Reservierung überwiesen werden.
5. Für den Aufenthalt wird vom Mieter eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 1000 PLN oder 1500 PLN erhoben, wenn die Anzahl der Gäste 7 oder mehr beträgt. Diese ist ebenfalls spätestens 3 Tage vor Beginn der Reservierung auf das Konto gemäß Punkt 4 zu überweisen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts auf das angegebene Bankkonto.
Falls Schäden oder notwendige Reparaturen am Objekt festgestellt werden, wird die Kaution zur Deckung dieser Kosten einbehalten. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen, wenn die Kosten die Höhe der Kaution übersteigen.
6. Bei vollständiger Stornierung durch den Mieter aus Gründen, die nicht vom Vermieter verschuldet wurden, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
7. Das Objekt wird tageweise vermietet, wobei der Aufenthalt um 16:00 Uhr am Anreisetag beginnt und um 10:00 Uhr am Abreisetag endet.
8. Bei Verkürzung des Aufenthalts durch den Mieter erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Tage.
9. Der Außenbereich wird durch Kameras überwacht.
10. Das Objekt darf nur von Personen genutzt werden, die bei der Reservierung angegeben wurden. Wird die angegebene Personenanzahl ohne Zustimmung des Vermieters überschritten, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen, ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
11. Nachtruhe herrscht von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
12. Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede sowie ähnliche Veranstaltungen sind auf dem Gelände verboten.
13. Bei erheblichen Störungen oder Belästigungen der Nachbarn durch den Mieter sowie bei berechtigtem Einschreiten von Sicherheitsdiensten oder der Polizei behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters sofort zu beenden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
14. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt sicher und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Eigentümer haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
15. Das Umstellen von Möbeln und Ausstattungsgegenständen ist verboten.
16. Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen, die auf dem Gelände zurückgelassen werden.
17. Im Ferienhaus gilt ein absolutes Rauchverbot, ebenso wie die Nutzung von offenem Feuer und von nicht zur Ausstattung gehörenden elektrischen oder Gasgeräten. Kleine Elektrogeräte wie Ladegeräte sind davon ausgenommen.
18. Beim Grillen sind Sicherheitsvorschriften zu beachten. Da das Objekt aus Holz besteht, darf der Grill nur außerhalb des überdachten Bereichs verwendet werden. Nur Holzkohle oder Briketts dürfen verwendet werden.
19. Der Kamin darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Vor dem Verlassen des Hauses muss das Feuer vollständig gelöscht werden.
20. Im Kamin darf ausschließlich das vom Eigentümer bereitgestellte Holz verwendet werden.
21. Der Mieter muss vor Verlassen des Hauses sicherstellen, dass Fenster und Türen geschlossen und elektrische Geräte ausgeschaltet sind.
22. Der Mieter darf das Objekt nicht untervermieten oder Dritten überlassen.
23. Technische Probleme sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
24. Der Mieter darf keine Änderungen oder Reparaturen am Objekt vornehmen.
25. Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten, die durch unabhängige Anbieter wie Stromausfälle verursacht werden.
26. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es vorgefunden hat. Dazu gehören sauberes Geschirr, geleerte und saubere Kühlschränke sowie ein ordentliches Umfeld des Ferienhauses.
27. Haustiere sind im Objekt nicht erlaubt.
28. Parkplätze stehen ausschließlich auf dem Kiesgelände zur Verfügung.
29. Mülltrennung ist auf dem Gelände Pflicht. Behälter befinden sich außerhalb des Gebäudes.
30. Fahrräder, Skier, Skischuhe oder Snowboards dürfen nicht im Haus gelagert werden.




















